Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Durchführung von Beratungen, Betreuungen, Dienstleistungen oder ähnliche Aufträge


1. Geltungsbereich
Allen Leistungen im Rahmen von Beratungen, Betreuungen, Dienstleistungen oder ähnlichen Aufträgen liegen diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der  „Technische Unternehmensberatung Dipl.-Ing. Wolfram Köhler-Waimann bzw. Präventa – Betriebsmedizin und Arbeitssicherheit (Witten) zugrunde.
In aller Regel führt Wolfram Köhler-Waimann Beratungen, Dienstleistungen oder ähnliche Aufträge selbst durch. Sollte Wolfram Köhler-Waimann einen selbstständigen Berater mit der teilweisen oder vollständigen Wahrnehmung der Verpflichtung betrauen, erklärt sich der Auftraggeber mit dem ausgewählten Berater einverstanden.
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
Im Bereich ‚öffentliche Seminare / Workshops' gelten die dortigen Geschäftsbedingungen.


2. Leistungen des Auftragnehmers
Wolfram Köhler-Waimann erbringt seine Dienstleistungen selbst oder durch einen Beauftragten. Grundlage für die interne Verteilung von Aufträgen sind auch rechtliche Vorschriften. Auf der Homepage von Wolfram Köhler-Waimann unter www. koehler-waimann.de, www.praeventa-witten.de bzw. in den Informationsunterlagen sind Art, Umfang, Kosten von fixen Dienstleistungen verzeichnet.
Umfang, Form, Thematik und Ziel der individuellen Beratungs-, Dienst- oder ähnlichen Leistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Wolfram Köhler-Waimann im Einzelnen festgelegt.
Sicherheitstechnische Beratungen beinhalten nicht automatisch die Gefahrgutberatung!
Gefahrgutberatung beinhaltet nicht automatisch die sicherheitstechnische Beratung!
Eine Einzelbeurteilung von Inhouse-Seminar-/Workshop-Teilnehmern findet nicht statt. Allgemeine Berichte und gutachterliche Stellungnahmen müssen im Vertrag nach Inhalt und Form ausdrücklich vereinbart sein.


3. Honorare und Kosten
Dienstleistungen, die auf der Homepage von Wolfram Köhler-Waimann unter www. koehler-waimann.de, www.praeventa-witten.de bzw. in den Informationsunterlagen ersichtlich sind, sind - sofern angegeben - Festpreise. Diese sind sofort nach schriftlicher Auftragserteilung ohne Abzug fällig. Eine Auftragsrealisierung unsererseits kann ohne Zahlungseingang nicht erfolgen.
Für individuelle Dienstleistungen ist das erste Kontaktgespräch durch Wolfram Köhler-Waimann unentgeltlich. Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, werden nach Stundensätzen und je angefangene Stunde berechnet. Mindestberechnung 5 Stunden. Ab 6 Stunden gilt das Tageshonorar.  
Aufenthaltskosten (Übernachtung) werden nach den tatsächlichen Aufwendungen dem Auftraggeber berechnet. Reisekosten werden mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bahn, Schiff, Flugzeug) nach Aufwendungen dem Auftraggeber berechnet. Reisekosten mit dem KFZ werden nach gefahrener km-Pauschale dem Auftraggeber berechnet. Bei Anreisezeiten von über 3 Stunden werden je angefangener weiterer Stunde der Stundensatz berechnet. Pro angefangenen Einsatztag wird eine Spesenpauschale pro eingesetzte Person berechnet.
Berichte, Protokolle, Gutachten und andere schriftliche Ausarbeitungen müssen gesondert vereinbart sein und werden nach Seitenpreis berechnet. Die aktuellen Sätze für Honorare und Kosten sind der Unterlage ‚Konditionen' zu entnehmen.
Das vereinbarte Honorar beinhaltet auf Seiten Wolfram Köhler-Waimann entstandene Material- und Vorbereitungsaufwendungen. Aufwendungen für Material, das später in den Besitz der Teilnehmer übergeht, sowie Kosten für Gerätschaften, Verbrauchsmaterialien, Räume und Unterkunft der Teilnehmer trägt der Auftraggeber.

4. Zahlungsbedingungen
Alle Honorare und sonstige Kosten bis netto Euro 2.500,-- sind nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Honorare über diesen Satz sind zu 1/3 bei Auftragserteilung und zu 2/3 bei Beendigung des Auftrages zu zahlen. Bei längerfristigen Aufträgen sind die Honorare jeweils bei Abschluss einer vereinbarten Teilleistung oder Zeitpunkt fällig.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.

5. Sicherung der Leistungen
Der Auftraggeber informiert Wolfram Köhler-Waimann oder ihren Beauftragten vor und während der vereinbarten Auftragsrealisierung über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind (Mitwirkungspflicht).
Bei Inhouse-Veranstaltungen oder -Aufträgen wird vom Auftraggeber eine verantwortliche Kontaktperson benannt. Sollten seitens des Auftraggebers Teile des vereinbarten Auftrages an Dritte vergeben werden, so ist Wolfram Köhler-Waimann mit der Koordinierung zu beauftragen, um Übereinstimmung mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen herzustellen. Räumlichkeiten und Ausstattung werden vom Auftraggeber bereitgestellt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wolfram Köhler-Waimann ist berechtigt, seine Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

6. Termine
Kann Wolfram Köhler-Waimann oder sein Beauftragter (Auftragnehmer) die vereinbarte Leistung wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von ihm nicht zu vertretenden Umständen nicht vereinbarungsgemäß erbringen, so ist der Auftragnehmer unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistung an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen oder den Auftrag zurückzugeben.
Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht vereinbarungsgemäß wahrgenommen werden, bemüht sich Wolfram Köhler-Waimann, einen Alternativtermin innerhalb von 5 Monaten zu benennen. Gelingt dies, so ist eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des vereinbarten Honorars zuzüglich aller anfallenden Kosten zu zahlen.
Kann kein Alternativtermin vereinbart werden, sind bei Absagen innerhalb von 5 Monaten vor der Durchführung der Veranstaltung 30 %, bis zu 2 Monaten 60 %, und bis zu 1 Monat 100 % des vereinbarten Honorars zuzüglich entstandener Kosten zu zahlen.

7. Datenspeicherung
Wolfram Köhler-Waimann ist berechtigt, alle erforderlichen geschäfts- und personenbezogenen Daten zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Diese Daten dienen ausschließlich zur Verwendung interner Zwecke. Eingeschlossen ist hier die Nutzung der Daten durch die Kooperationspartner zur Auftragsrealisierung.

8. Copyright
Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Unterlagen/Werke von Wolfram Köhler-Waimann oder von Teilen daraus, behalten wir uns vor. Kein Teil der Unterlagen/Werke darf durch den Auftraggeber oder Dritte - auch auszugsweise - ohne schriftliche Genehmigung von Wolfram Köhler-Waimann in irgendeiner Form - privat wie beruflich - reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.

9. Haftung
Die Dienstleistungen von Wolfram Köhler-Waimann werden bestmöglich erfüllt. Eine Erfolgsgarantie gemäß der Aufgabenstellung kann jedoch nicht übernommen werden.
Der Auftragnehmer sichert seinerseits zu, im Besitz der für die Erbringung der Dienstleistung notwendigen staatlichen und privaten „Lizenzen“ zu sein bzw. deren Erneuerung laufend zu gewährleisten (Beispiel: Gefahrgut, Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin,...)
Wenn und soweit etwaige Fehler bei Beratungen, Dienstleistungen oder ähnlichen Aufträgen darauf beruhen, dass der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung von Wolfram Köhler-Waimann ausgeschlossen.
Wolfram Köhler-Waimann haftet für Schäden aus Verzug, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss oder aus unerlaubten Handlungen nur, wenn und dies vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind; höchstens jedoch bis zu einem Betrag von Euro 2.500,-.
Für durchgeführte Beratungen, Dienstleistungen oder ähnliche Aufträge durch unsere Kooperationspartner haftet Wolfram Köhler-Waimann nicht.
Wolfram Köhler-Waimann haftet nicht für Schäden, die durch Viren entstehen können.

10. Unwirksamkeitsklausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen vorstehender Bedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Soweit keine Vereinbarungen getroffen sind, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

11. Anwendbares Recht
Auf das Vertragsverhältnis und seine Durchführung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

12. Schlussbestimmungen
Änderungen der Verträge bedürfen der Schriftform bzw. der schriftlichen Bestätigung. Gerichtsstand ist der Sitz von Wolfram Köhler-Waimann, Stand 01.08.2013. Änderungen der Verträge bedürfen der Schriftform bzw. der schriftlichen Bestätigung.