Langfassung modifiziert Vortrag BGW Forum 2005
Die gesetzlich geforderte Gefährdungsbeurteilung
Gesetzlicher Hintergrund
Im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes (In Kraft seit 21.8.1996)
wurde der Arbeitsschutz (Gesundheitsschutz) auf eine gesetzliche Basis außerhalb der Reichsversicherungsordnung/Sozialgesetzbuch gestellt.
Der erfasste Bereich wurde wesentlich ausgeweitet.
Die Grundpflichten des Arbeitgebers wurden festgeschrieben und der Kreis der Arbeitgeber auch auf den öffentlichen Sektor ausgedehnt!
Um eine Basis zu schaffen, wird im Arbeitsschutzgesetz verlangt, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
Diese soll die Elemente Technik, Organisation und Personal in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz enthalten.
Diese Gefährdungsbeurteilung mit einem Maßnahmenkatalog muss seit dem 21.8.97 vorhanden sein.
Des Weiteren fordert die Biostoffverordnung in § 8 ...die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme der Arbeit...
Die Betriebssicherheitsverordnung fordert ebenfalls die Gefährdungsbeurteilung für technische Arbeitsmittel in §3 ..vor Aufnahme der Arbeit.
Der Nutzen
Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung im Krankenhaus ist im Interesse des Unternehmers, seines Personals und der Patienten.
Dieser Patientenschutz ergibt sich daraus, dass viele Maßnahmen aus dem Arbeitsschutz auch hier hineinwirken!
Ein Beispiel ist die Unterweisung in der richtigen Benutzung von technischen Arbeitsmitteln, wie z.B. Betten mit der Elektrik und dem Schutz gegen das Herausfallen.
Sichere Verkehrswege schützen das Personal und insbesondere den Patienten.....
Wie wehren Sie Haftungsansprüche bei folgenden Fragen ab?
Sind die Mitarbeiter auf die Gefahren hingewiesen worden?
Erkrankt an Hepatitis B/C/D/.. oder HIV. Hätte hier eine postexpositionelle Prophylaxe helfen können?
Ist dies organisiert?
Wir können keine Rechtsberatung durchführen.
Bei einer qualifizierten Gefährdungsbetrachtung sind obige Punkte erfasst und werden einer ganzheitlichen Lösung zugeführt.
Sind die Mitarbeiter partizipatorisch eingebunden, setzt dies zusätzliche Potentiale für das Krankenhaus frei.
Wer soll eine Gefährdungsbetrachtung erstellen?
Die Verantwortung hierzu obliegt dem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber kann Aufgaben an zuverlässige fachkundige Personen übertragen.
Sinnvoll ist hierbei, den gesetzlich geforderten Arbeitsschutzausschuss nach dem Sozialgesetzbuch mit einzubinden.
Personen, die diese Gefährdungsbeurteilung durchführen, sollten neben der Fachkompetenz eine hohe soziale Kompetenz mitbringen.
Bei der Durchführung und dem sich erkennenden Handlungsbedarf gibt es die unterschiedlichsten Zielkonflikte, sowohl aus der Sache heraus, als auch personenbegründet.
Ein enges Zusammenspiel zwischen den Interessenvertretern im Unternehmen hat sich bewährt.
Wie geht man konkret vor:
(Anlage 1-Start ; Anlage 2- Muster für folgende ASA)
2.Durchführung einer Startveranstaltung mit den Abteilungsleitern
im Krankenhaus (Agenda siehe Anlage 3)
Erstellung der Dokumente
Die Dokumentation der Begehungen erfolgt recht einfach:
(Die Begehung erfolgt bereichsweise ohne Unterscheidung ob ärztliches oder pflegerisches Personal)
Art der in dem Bereich verrichteten Tätigkeiten in Stichworten.
Aufnahme von festgestelltem Verbesserungspotential
(Anlage 5)
(Anlage 6)
Dieser Maßnahmenkatalog orientiert sich an den Gefährdungsfaktoren.
Im Rahmen der Zusammenfassung werden die drei magischen
W der Führung erfasst: Wer, was, wann! (Anlage 7)
Zusammenfassung:
An der gesetzlich geforderten Gefährdungsbeurteilung kommt kein Krankenhaus vorbei. Bei einer entsprechenden Gestaltung der Durchführung und Umsetzung ergeben sich zusätzliche Vorteile für den Patienten, die Qualität der Dienstleistung und die Kostensituation. Vorhandene Mitarbeiterpotentiale werden pro aktiv eingebunden. Der Prozess bis zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und die weitere Umsetzungen können als ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP) angesehen werden.
Wir hoffen hiermit, den betroffenen Krankenhäusern eine kleine Hilfe an die Hand gegeben zu haben.
Wichtig ist:
Betroffene zu Beteiligten machen.
Motivation durch Information
Adresse des Autors:
Dipl.-Ing. Wolfram Köhler-Waimann HP
GF
Technische Unternehmensberatung Dipl.-Ing. Köhler-Waimann
Präventa – Betriebsmedizin & Arbeitssicherheit ®
Herbartstraße 11
58453 Witten
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Literaturhinweise:
Tiptop in NRW. Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz. Ein Handlungsleitfaden der Arbeitsschutzverwaltung NRW
Die neue Betriebssicherheitsverordnung, Praxisleitfaden
ISBN 3-89869-071-7
Das neue Arbeitsschutzgesetz, Bestellnummer A155, ehemaliges Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Bonn
TRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege
TRBA 400 Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
Arbeitsunterlagen der Autoren.
BGW-Betriebsbarometer für Krankenhäuser,
BGW-Hauptverwaltung, Hamburg
BAUA-Frühjahrstagung 7./8.6.2004 in Dortmund
- Qualität der Arbeit im Gesundheitssektor